Zum 1. Juli 2016 ist eine weltweit gültige Vorschrift der internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) in Kraft getreten. Im Internationalen Abkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) hat es eine Änderung zur Verbesserung der Sicherheit und Minimierung der Gefahren während eines Seefrachttransportes.
Diese Änderung verpflichtet Spediteure und Verlader das Gesamtgewicht eines Seecontainers zu ermitteln und den Terminalbetreiber oder Carrier zur Verfügung zu stellen.
Hierzu gibt es 2 verschiedene Methoden zur Gewichtsermittlung:
Variante 1: Berechnung
Alle Ladungsgegenstände werden einzeln gewogen (oder die Gewichte sind bekannt) und dann zum Leergewicht des Containers hinzu addiert.
Hier finden sie passende Waagen:
- Eichfähige Bodenwaagen
- Eichfähige Paketwaagen
- Eichfähige Durchfahrwaagen
- Eichfähige Tischwaagen
- Eichfähige Palettenwaagen
Variante 2: Verwiegung
Der komplett belandene Container wird auf großen passenden Waagen gewogen.
Bitte beachten!
Ohne ermitteltes Gewicht ist es dem Verlader oder dem Betreibers des Terminals laut SOLAS nicht gestattet den Container auf ein Schiff zu verladen.
Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema:
Wikipedia - International Convention for the Safety of Life at Sea
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